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   OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22   

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https://dejure.org/2023,1608
OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22 (https://dejure.org/2023,1608)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.01.2023 - 19 W 64/22 (https://dejure.org/2023,1608)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Januar 2023 - 19 W 64/22 (https://dejure.org/2023,1608)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 ZPO, § 406 Abs 1 S 1 ZPO
    Befangenheit des Sachverständigen bei Überschreitung des Gutachtenauftrags

  • RA Kotz

    Überschreitung des Gutachtenauftrags durch Sachverständigen - Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen der Überschreitung des Gutachterauftrags durch den gerichtlichen Sachverständigen; Auswirkungen einer Fehlinterpretation des Gutachtenauftrags durch den gerichtlichen Gutachter; Rechtsfolgen von Unzulänglichkeiten und Fehlern in einem gerichtlichen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlinterpretation des Gutachtenauftrags ist kein Befangenheitsgrund!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gutachtenauftrag fehlinterpretiert: Honorarsachverständiger befangen? (IBR 2023, 217)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22
    Ergibt sich der Grund zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens, läuft im Allgemeinen die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss (BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005 S. 1869, beck-online; MüKoZPO/Zimmermann, 6. Aufl. 2020, ZPO § 406 Rn. 10 jeweils m.w.N.).

    Auch wenn durch die zeitliche Begrenzung des Ablehnungsrechts gemäß § 406 Abs. 2 ZPO, der Verzögerung von Prozessen durch verspätete Ablehnungsanträge entgegengewirkt werden soll, ist im Interesse der Rechtssicherheit hier der noch offenen Stellungnahmefrist maßgebende Bedeutung zuzumessen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04, Beschluss vom 15.3.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005 S. 1869, beck-online).

    Das Prozessrecht gibt v.a. in den §§ 411, 412 ZPO dem Gericht und den Parteien ausreichende Mittel an die Hand, solche Mängel zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Grundlage für die gerichtliche Entscheidung geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005 S. 1870 m.w.N.).

    Dieser Vorwurf begründet aber regelmäßig nicht die Besorgnis der Befangenheit, weil er nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betrifft (BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005 S. 1870).

  • OLG München, 31.07.2015 - 13 W 1221/15

    Zurückverweisung in Beschwerdeinstanz bei Kostenbeschluss ohne individuelle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22
    Zu bemerken bleibt schließlich, dass die Nichtabhilfeentscheidung des Landgerichts nicht an wesentlichen Verfahrensfehlern leidet, welche eine Aufhebung und eine Zurückverweisung nach § 572 Abs. 3 ZPO analog gebieten (vgl. dazu OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 28.08.2009 - 11 W 55/09, BeckRS 2009, 26377, beck-online; OLG München, Beschluss vom 31.07.2015 - 13 W 1221/15, NJW 2015, 3728 Rn. 19, beck-online jeweils m.w.N.).

    Diese eher großzügigere Sicht der Dinge entspricht auch dem Gebot der Verfahrensbeschleunigung (vgl. OLG München, Beschluss vom 31.07.2015 - 13 W 1221/15, NJW 2015, 3728 Rn. 21).

  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22
    Der Gutachter agierte offensichtlich in dem - an sich billigenswerten - Bestreben, zu einer zügigen und gerechten Entscheidung des Rechtsstreits beizutragen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.1.2002 - 14 W 45/01, NJW-RR 2003 S. 135, beck-online).

    Der Sachverständige mag in seiner Eigenschaft als juristischer Laie zwar die Grundsätze der juristischen Relation verkannt haben, dies rechtfertigt aber nicht die Besorgnis der Befangenheit; vielmehr begründet dies eine bloße Unzulänglichkeit des Gutachtens, die von der Frage nach der Befangenheit grundsätzlich zu trennen ist (OLG Celle, Beschluss vom 18.1.2002 - 14 W 45/01, NJW-RR 2003 S. 135, beck-online).

  • OLG München, 19.09.2011 - 1 W 1532/11

    Ablehnung des medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22
    Ob die Überschreitung eines Gutachterauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich (BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013 S. 851 Rn. 12f; OLG München, Beschluss vom 19.9.2011 - 1 W 1532/11, BeckRS 2011, 23261; OLG Celle, Beschluss vom 25.05.2010 - 13 Verg 7/10, BeckRS 2010, 16079; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.02.2014 - 7 W 10/14, BeckRS 2014, 8315 Rn. 9, beck-online).

    Es kann demnach nicht festgestellt werden, dass der Sachverständige von sich aus gänzlich neue Aspekte in das Verfahren eingeführt hat (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 19.09.2011 - 1 W 1532/11, BeckRS 2011, 23261, beck-online).

  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 257/17

    Rechtsstreit um das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund behaupteter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22
    Diese können nach der Konzeption des Gesetztes im Rahmen einer mündlichen Gutachtenerläuterung vorgenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 07.05.2019 - VI ZR 257/17, DS 2019 S. 295, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2009 - 11 W 55/09

    Notwendige Begründung des Kostenfestsetzungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22
    Zu bemerken bleibt schließlich, dass die Nichtabhilfeentscheidung des Landgerichts nicht an wesentlichen Verfahrensfehlern leidet, welche eine Aufhebung und eine Zurückverweisung nach § 572 Abs. 3 ZPO analog gebieten (vgl. dazu OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 28.08.2009 - 11 W 55/09, BeckRS 2009, 26377, beck-online; OLG München, Beschluss vom 31.07.2015 - 13 W 1221/15, NJW 2015, 3728 Rn. 19, beck-online jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 28.05.2010 - 5 W 1403/10

    Sachverständigenablehnung: Bemessung des Streitwerts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22
    Der Streitwert für den Beschwerderechtszug ist gemäß §§ 63 Abs. 2 GKG, 3 ZPO mit einem Drittel des Wertes der Hauptsache zu bemessen (vgl. OLG München, Beschluss vom 28.05.2010 - 5 W 1403/10, BeckRS 2010, 13788; Musielak/Voit/Huber, 19. Aufl. 2022, ZPO § 406 Rn. 23).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22
    Ob die Überschreitung eines Gutachterauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich (BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013 S. 851 Rn. 12f; OLG München, Beschluss vom 19.9.2011 - 1 W 1532/11, BeckRS 2011, 23261; OLG Celle, Beschluss vom 25.05.2010 - 13 Verg 7/10, BeckRS 2010, 16079; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.02.2014 - 7 W 10/14, BeckRS 2014, 8315 Rn. 9, beck-online).
  • OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 10 W 19/12

    Sachverständigenablehnung: Durchführung einer Ortsbesichtigung ohne

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22
    Dass überschießende Feststellungen des Sachverständigen zu Ungunsten einer der beiden Parteien gehen, ist mit jeder - auch von einem Beweisbeschluss gedeckten - Beweisaufnahme verbunden und rechtfertigt nicht den Schluss auf ein ungerechtfertigtes einseitiges Vorgehen zulasten einer der Parteien und damit die Besorgnis der Befangenheit; dies gilt solange - wie hier - nicht erkennbar ist, dass die Überschreitung des Gutachtenauftrags von vornherein aus einer einseitigen Belastungsabsicht des Sachverständigen heraus erfolgt ist; objektive Gründe hierfür, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen, sind hier nicht festzustellen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.06.2012 - 10 W 19/12, DS 2012 S. 397, beck-online).
  • OLG Celle, 25.05.2010 - 13 Verg 7/10

    Ablehnung eines Sachverständigen im Vergabeverfahren wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22
    Ob die Überschreitung eines Gutachterauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich (BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013 S. 851 Rn. 12f; OLG München, Beschluss vom 19.9.2011 - 1 W 1532/11, BeckRS 2011, 23261; OLG Celle, Beschluss vom 25.05.2010 - 13 Verg 7/10, BeckRS 2010, 16079; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.02.2014 - 7 W 10/14, BeckRS 2014, 8315 Rn. 9, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17

    Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14

    Ablehnung des Sachverständigen im Arzthaftungsprozess: Überschreitung des

  • OLG Celle, 08.11.1993 - 4 W 309/93

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit ;

  • OLG Koblenz, 19.10.2020 - 4 W 338/20

    Unlautere Vorgehensweise unterstellt: Sachverständiger befangen!

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